Riesige Lücke in den Hilfsprogrammen

März 30, 2020

Es klafft eine riesige Lücke in den Corona-Hilfsprogrammen. Sachsen unterstützt kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal einer Million Euro, der Bund setzt ab 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz an. Dazwischen liegen viele Unternehmen, die nun schnelle Hilfe brauchen. Sie bekommen derzeit keinerlei Angebot, abgesehen vom Kurzarbeitergeld.

Die bisher in Aussicht gestellten Kredite sollten in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden. Deren maximale Höhe ist unabhängig vom Jahresumsatz wie folgt zu staffeln: 9.000 Euro für drei Monate für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten; 15.000 Euro für drei Monate für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten; 30.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Soforthilfen als verlorene Zuschüsse sollten auch an Unternehmen gehen, die primär landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren, und an Selbständige im Nebenerwerb, insofern die Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellt oder der Unternehmensgründung dient.

Für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und/oder einer Bilanzsumme von bis zu 50 Millionen Euro sollte es einen sächsischen Wirtschaftsstabilisierungsfonds geben. Geraten solche Unternehmen wegen der Pandemie in Schieflage, sollten sie daraus Hilfe bekommen. Voraussetzung sollte sein, dass betriebsbedingten Kündigungen untersagt sind. Mit einem „Sachsenfonds“ könnte der Freistaat Geld bereitstellen, um sich an bisher wirtschaftlich gesunden Unternehmen zu beteiligen, die infolge der Pandemie in Insolvenz zu geraten drohen.

Ferner sollte das Kurzarbeitergeld aus Landesmitteln auf 90 Prozent erhöht und auch auf Menschen mit Minijob ausgeweitet werden. Eltern mit Verdienstausfällen müssen für die Dauer der Kinderbetreuung Lohnzuschüsse bekommen. Auf Hartz-IV-Leistungen und Leistungen der Grundsicherung im Alter sollten während der Pandemie monatlich pauschal 200 Euro als Pandemie-Zuschlag gezahlt werden. Ferner müssen sämtliche Tarifverträge in systemrelevanten Niedriglohnberufen, insbesondere im Einzelhandel und der Pflege, für allgemeinverbindlich erklärt werden! Denn oft werden gerade diejenigen schlecht entlohnt, die unter Gefährdung ihrer Gesundheit die Grundversorgung und das öffentliche Leben sicherstellen.