Gesetzentwurf zum Corona-Sondervermögen nachbessern!

April 08, 2020

Der Haushaltsausschuss beschäftigt sich schon heute mit dem milliardenschweren Corona-Sondervermögen, das der Landtag auf Antrag der Staatsregierung ermöglichen soll.

Wir beantragen dazu Änderungen am Errichtungsgesetz: Fondsmittel sollen auch genutzt werden können, um Wirtschaft und Landwirtschaft zu regionalisieren sowie klimaschädliche Wirtschaftsbereiche umzubauen. Zudem wollen wir die Jugendarbeit in die Liste der Bereiche aufnehmen, die von den Fondsmitteln profitieren können. Wir schlagen ferner vor, aus dem Fonds gezielt Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Sicherheit und des sozialen Zusammenhalts zu fördern.

Da zu erwarten ist, dass die Folgen der Corona-Krise 2022 noch nicht überwunden sein werden, wollen wir zeitliche Befristungen streichen. Dann wäre auch über 2022 hinaus eine Beantragung und Verwendung der Fondsmittel möglich. Weil es sich bei der Bewältigung der Corona-Krise um komplexe Problemlagen handelt, die nicht nur aus finanz- und haushaltspolitischer Sicht bewertet werden können, sollen die Fachausschüsse des Landtages an den Entscheidungen des Fondsverwalters beteiligt werden.

Wir lehnen es indes ab, dass der Ausgleich von Steuermindereinnahmen innerhalb des Fonds abgebildet wird. Bisher hat die Staatsregierung alleine schon für 2020 bis zu 1,8 Milliarden Euro und damit fast ein Drittel der geplanten Kreditaufnahme dafür reserviert, um Steuerausfälle zu kompensieren. Das zu erwartende Einnahmedefizit sollte aber im Rahmen des regulären Haushaltsverfahren separat und damit transparent abgebildet werden. Die in das Sondervermögen eingestellten Mittel sollten ausschließlich der direkten sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nothilfe dienen.

Es ist gut, dass die Landesregierung unsere Forderung nach einem Nachtragshaushalt umsetzt. Wir sprechen uns weiter dafür aus, nur einen Landeshaushalt für 2021 und keinen Doppelhaushalt aufzustellen. Dabei muss das Verfassungsgebot des sozialen Ausgleichs umgesetzt werden